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Ausbildungsweg für den Personenverkehr mit der Berufskraftfahrer Academy

„Wie werde ich Busfahrer?“

Um einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen gewerblich im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigt man einen Führerschein der folgende zwei Eintragungen aufweist:

  • die Eintragung eines Datums in der Spalte 10 hinter der Klasse „D“ (D, D1 oder D1E) und
  • die Eintragung der Kennziffer „95“ in der Spalte 12 hinter der Führerscheinklasse D

„Wie erhalte ich diese Eintragungen?“

Um von der Behörde die Datumseintragung in der Spalte 10 hinter der Klasse D gewährt zu bekommen, müssen Sie in einer Fahrschule die Ausbildung zur Führerscheinklasse D absolviert haben und diese Qualifikation durch eine bestandene Führerscheinprüfung Klasse D nachweisen. Grundvoraussetzung zur Zulassung für die Fahrerlaubnisausbildung Klasse D ist eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis der Klasse B, also eines regulären PKW-Führerscheins, sowie ein Mindestalter von 23 Jahren. Die Ausbildung zum Busfahrer setzt sich dabei aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammen, wobei die Zeit der Ausbildung verkürzt werden kann, wenn man bereits einen Führerschein der Klasse C (Lkw) besitzt.

Um von der Behörde erstmals die Eintragung der Kennziffer „95“ hinter der Führerscheinklasse D gewährt zu bekommen, muss der Nachweis über eine bestandene Prüfung zur Grundqualifikation bei der IHK erbracht werden. Diese kann auf folgende zwei Arten erfolgen:

a) Grundqualifikation
Die Grundqualifikation muss entweder durch den erfolgreichen Abschluss in einem dafür anerkannten Ausbildungsberuf (duales Ausbildungssystem + IHK-Prüfung) oder durch ein Selbststudium des Prüfungsinhaltes mit anschließender erfolgreicher Teilnahme an der IHK-Prüfung „Grundqualifikation“ nachgewiesen werden. Die IHK-Prüfung „Grundqualifikation“ ist unterteilt in einen theoretischen Prüfungsteil von 240 Minuten und einen praktischen Prüfungsteil von 120 Minuten. Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Auch der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Prüfung.

b) Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Auch für die beschleunigte Grundqualifikation muss eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht vorliegen.

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