Führerscheinklassen Ausbildung Güterverkehr
LKW über 3,5 bis 7,5 t: C1
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Es darf ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse B vorausgesetzt!
Lkw über 3,5 bis 7,5 t + Anhänger: C1E
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wobei das Gewicht der Fahrzeugkombination maximal 12 Tonnen betragen darf.
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtgewicht, wobei das Gewicht der Fahrzeugkombination maximal 12 Tonnen betragen darf.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse C1 vorausgesetzt!
Lkw über 7,5 t: C
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Es darf ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht sein. Sofern eine abgeschlossene Berufskraftfahrerausbildung vorliegt, gibt es hierzu Ausnahmeregelungen.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse B vorausgesetzt!
Lkw über 7,5 t + Anhänger: CE
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Es darf auch ein Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Für die Führerscheinausbildung muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht sein. Sofern eine abgeschlossene Berufskraftfahrerausbildung vorliegt, gibt es hierzu Ausnahmeregelungen.
Für den Erwerb wird die Führerscheinklasse B vorausgesetzt!

